Wir informieren und beraten Sie im Baurecht!
Bei der Planung oder Umsetzung von Bauvorhaben sehen die zugrundeliegenden Bauvertragswerke ein erfolgreiches Zusammenspiel aller am Bau Beteiligten vor. Häufig lässt sich das Bauvorhaben jedoch weder fehlerfrei planen noch mangelfrei umsetzen. Planungsfehler oder Ausführungsmängel im Bauwesen führen immer wieder zu rechtlichen bzw. baurechtlichen Auseinandersetzungen. Schon die baurechtliche Abgrenzung zwischen Planungsfehlern zu Ausführungsfehlern fällt mitunter schwer. Durch den Einsatz unterschiedlicher Bauunternehmen, Subunternehmen und Fehler in der Bauüberwachung sind Streitigkeiten im Baurecht auch an unserem Sitz in Hannover sowie unseren Zweigstellen häufig. Dies lässt sich durch bauvertragliche Vorsorge sowie u.U. die Einschaltung von Bausachverständigen reduzieren. Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Bauherren, Nachbarn und Gemeinden von der Bauvoranfrage bis zum Oberverwaltungsgericht.
Praxisthemen im Baurecht
Die Themen, zu denen uns Bauherren, Unternehmen und Planer am häufigsten beauftragen.
Öffentliches Baurecht: von der Planung bis zur Klage
Wir begleiten Bauherren, Investoren, Nachbarn und Gemeinden durch Planung, Genehmigung und Rechtsschutz – mit besonderer Kenntnis der Niedersächsischen Bauordnung.
Weitere Schwerpunkte und Werkzeuge
Für komplexe Bauprojekte, Krisen am Bau und den schnellen Einstieg in die Praxis.
Technisches Fachwissen im Baurecht
Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine große praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten.
Praxis im öffentlichen Baurecht
Allerdings verfügen wir auch im öffentlichen Baurecht über eine breite Praxis. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Sachverständigen im Bauwesen zusammen.
So bearbeiten wir alle Sachverhalte des Baurechts sowie z.B. auch solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts (Bausachverständigenrecht).
Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern.
Baurecht: Unsere Anwälte haben den technischen Hintergrund
Wir bieten Ihnen durch unsere Baurechts-Teams ein nachweisliches technisches Verständnis, das in baurechtlichen Angelegenheiten unabdingbar ist. So verfügen einige unserer Anwälte auch über ein technisches/naturwissenschaftliches Studium (als Dipl.-Ing. oder Dipl.-Phys.) in dessen Rahmen die Grundlagen der Bauphysik sowie technische Mechanik im Bauwesen integriert waren.
Blogbeiträge
Aktuelle BGH-Urteile zum Bauvertragsrecht 2025/2026
Fünf Entscheidungen des VII. Zivilsenats: kein Abzug neu für alt, Nutzungsausfall, Mitverschulden bei Koordination, Schlussrate, Grundurteil.
Landesbauordnung Baden-Württemberg: Genehmigungsfiktion und weitere Neuerungen
LBO-Reform BW seit 28.06.2025 und Änderung 2026: Genehmigungsfiktion, Wegfall des Widerspruchs, Nachbarbeteiligung, Abstandsflächen bei Aufstockung.
NBauO-Novelle: Was in Niedersachsen jetzt verfahrensfrei ist
NBauO-Novellen 2024 und 2025: verfahrensfreie Vorhaben, Dachgauben, § 85a, Stellplätze und Genehmigungsfiktion bis 31.12.2026 im Überblick.
Vergaberecht 2026: Vergabebeschleunigungsgesetz und neue EU-Schwellenwerte
Vergabebeschleunigungsgesetz seit 01.07.2026 und EU-Schwellenwerte 2026/2027: Losvergabe, Eignung, Rechtsschutz und Folgen für Sektorenauftraggeber.
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Bauherren ändert
GModG seit 29.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226): Wegfall der 65-Prozent-Regel, Biotreppe, Neubaustandards und Folgen für laufende Bauverträge.
Gebäudetyp E: Der Referentenentwurf und seine Folgen für Bauverträge
Referentenentwurf des BMJV vom 26.10.2026 zu § 650a BGB-E: Basisstandard, Hinweispflichten, Baubeschreibung. Noch kein geltendes Recht.